ARTIKEL ZUM CORONAVIRUS  !!!!


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Es geschehen noch Zeichen und Wunder!

wunderlampe klein

IKK Südwest nimmt als erste GESETZLICHE KRANKENKASSE Homöopathie-Leistungen von Heilpraktikern

Wir erhielten kurz vor Redaktionsschluss von der Stiftung Homöopathie-Zertifikat die nachstehende sensationelle Information:

„Ab 01.10.2013 übernimmt die IKK Südwest in den Bundesländern Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland als erste deutsche Krankenkasse Homöopathie-Leistungen für gesetzlich Versicherte als sogenannte Satzungsmehrleistung bis zu einem Betrag von 150 bzw. 300 Euro pro Jahr (s.u.). Auch Patienten, die bei der IKK Südwest versichert sind, aber (z.B. durch Umzug) nicht mehr in einem dieser 3 Bundesländer wohnen, haben einen Anspruch auf dieses Erstattungsverfahren.

Voraussetzung für eine Erstattung ist lt. Schreiben der IKK, dass die Behandlung „qualitätsgesichert von einem qualifizierten Leistungserbringer“ durchgeführt wurde. Das bedeutet, dass diese Änderung nicht nur für Mitglieder des Deutschen Zentralvereins homöopathischer Ärzte mit Homöopathie-Diplom oder SHZ-Zertifikat gilt, sondern auch für alle SHZ-zertifizierten Heilpraktiker. Unter welchen Voraussetzungen auch Rechnungen von Heilpraktikern erstattet werden, die nicht zertifiziert, aber in einem Berufsverband Mitglied und evtl. anderweitig qualifiziert sind, ist derzeit noch unklar. Hier sind wir mit der IKK im Gespräch.

Diese Neuregelung ist in der Landschaft der gesetzlichen Krankenversicherungen ein Novum und einmalig, wobei zu hoffen ist, dass dies kein Novum bleibt und in absehbarer Zeit auch andere Krankenkassen nachziehen werden!!

Die Patienten der IKK Südwest können ab dem 01.10.2013 die von ihnen bereits bezahlte Rechnung eines SHZ-zertifizierten Homöopathen an die IKK zur Erstattung weiterreichen, also nach demselben Procedere wie bei privaten Krankenversicherungen oder Beihilfe.

Die IKK erstattet pro Kalenderjahr und Mitglied 80 % der Rechnungsbeträge bis zu einem Maximalbetrag von 150 Euro. Bei Mitgliedern mit familienversicherten Angehörigen beträgt die Erstattung bis zu 300 Euro pro Kalenderjahr.

In einem Gespräch mit der IKK Südwest wurde vereinbart, dass die SHZ der IKK monatlich eine aktuelle Liste aller SHZ-Therapeuten, die in diesen drei Bundesländern praktizieren, zur Verfügung stellt. Bei Einreichung einer Rechnung wird zunächst geprüft, ob diese Rechnung mit dem SHZ-Zertifikatsstempel versehen ist und dieser Therapeut in der SHZ-Liste aufgeführt ist.

Eine ähnliche Regelung mit einigen gesetzlichen Krankenkassen gibt es ja bereits seit Kurzem für qualifizierte, osteopathisch arbeitende Heilpraktiker. Allerdings mit dem großen Unterschied, dass eine Erstattung nur erfolgt, wenn diese Behandlungen von einem Arzt per Privatrezept verordnet wurden.

Diese neue Regelung ist ein absoluter Durchbruch (und hoffentlich Dammbruch) in der Abrechnung von Heilpraktiker-Leistungen über eine gesetzliche Krankenkasse und wir sind sehr stolz, dass dies nun explizit für die Homöopathie eingeführt wird.
Voraussetzung für die Einführung und vor allem für die Genehmigung durch das Bundesversicherungsamt war nach Angaben der IKK in allererster Linie die Existenz von überzeugenden Qualitätskriterien in der Homöopathie. Dies ist für uns eine Bestätigung, dass das Engagement und die Arbeit vieler Jahre für die Einführung einer Qualitätssicherung in der Homöopathie nicht umsonst war und offensichtlich nun erste Früchte trägt!!“

Wirksamkeitsnachweis für Homöopathie erbracht!

KarinLengerEs mag erst einmal unglaublich klingen: Die diplomierte Biochemikerin Frau Dr. Karin Lenger hat bereits im Jahre 2008 drei Ergebnisberichte Ihrer homöopathischen Forschungsarbeit in angesehenen Fachzeitschriften (siehe unten) veröffentlicht. Darin beschreibt sie akribisch die Nachweisbarkeit der Wirkungspotentiale von homöopathischen Hochpotenzen!

Als Grundlage ihrer Messungen dienen a) Skalarwellen und ein Magnetfeld, erzeugt durch Tesla-Flachspulen, b) die Biophotonen-Forschung von Prof. Dr. Popp und c) die Verbindung dieser beiden Technologien auf der Basis der Quantenphysik; - die Biophotonen als Energieträger „tanzen" sozusagen auf den Longitudinalwellen und werden so messbar, nachweisbar - es lassen sich für jedes homöopathische Mittel verschiedene Größen messen, so besitzt z.B. Argentum Nitricum ein Potenzial von 1,6 (Anm. d. Verf.: Falls ich diesen physikalischen Vorgang nicht 100-prozentig richtig wiedergegeben habe, bitte ich um Verzeihung und verweise auf die bisher nur in englisch vorhandenen Original-Quellen).

Mit diesem Verfahren gelingt es Frau Dr. Lenger die wissenschaftlich geforderte Reproduzierbarkeit und Doppelblind-Studie zu erbringen. Ihre Ergebnisse stießen in der homöopathischen Welt zunächst auf Skepsis, ist doch in den letzten Jahren die leidgeprüfte Haut der Homöopathen immer dünner geworden... Gegenwärtig finden die Forschungsergebnisse jedoch europäische Beachtung: Um ihre Forschungen weiterzuführen (z.B. Verumprodukt vs. Placebo) forderte sie von Herstellerfirmen Placebo-Globuli an. Nach Erhalt dieser Proben stellte sie bei ihren Messungen fest, dass es sich nicht um Placebos handeln konnte; Nachfragen ergaben, dass es sich um einen Test von Frau Dr. Lenger`s Messverfahren durch die Herstellerfirma handelte - ein Ereignis, dass sich noch mehrmals wiederholen sollte.

Eine Vortragsreise in die USA hatte eine weitere Entdeckung zur Folge: Frau Dr. Lenger stellte fest, dass Haltbarkeitsdauer und Intensität der homöopathischen Information ( = physikalische Welle plus Biophotonen) von der Trägersubstanz abhängen. So ergab die Haltbarkeit für Wasser lediglich 5 bis 6 Tage! Die Trägersubstanz erhielt immer bessere Werte, je mehr Kohlenhydrate vorhanden waren...Die amerikanischen homöopathischen Arzneimittel auf Wasserbasis sind demnach nach einer Woche wirkungslos!

Die weiteren Folgen von Frau Dr. Lenger`s Entdeckung sind noch gar nicht abzusehen und eine Vielzahl von Fragen tun sich auf. Bisher werden sie jedoch noch von einem unverständlichen Schweigen bedeckt. Im April dieses Jahres reichte sie die vierte, die alles zusammenfassende Schrift Ihrer Ergebnisse zur Veröffentlichung ein...und wartet bis heute auf die Veröffentlichung!

Positiv gesehen: Gut Ding will Weile haben ... wir warten mit ihr und haben Frau Dr. Karin Lenger in den wissenschaftlichen Beirat von ANME e.V. berufen, um ihre Aktivitäten zu unterstützen.

Nora Laubstein, ANME, im Oktober 2010

 


Quellenangabe

A new biochemical model of homeopathic efficacy in patients with cronic
diseases, Karin Lenger, Ph.D. / Subtle Energies&Energy Medicine,Vol.19-3-9

Homeopathic potencies identified by a new magnet resonance method:
Homeopathy-An Energetic Medicine, Karin Lenger, Ph.D./ Subtle
Energies&Energy Medicine,Vol.15-3-225

Delayed luminescence of high homeopathic potencies on sugar globuli, K.Lenger;
RP.Bajpai;M.Drexel /Homeopathy2008-97,134-140 ; www.sciencedirect.com


 

Donnerstag, 25. Februar 2010
Homöopathen weisen Placebo-Vorwürfe zurück

Berlin – Der Deutsche Zentralverein homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) weist den Placebo-Vorwurf britischer Politiker gegenüber der Homöopathie entschieden zurück. Ein Ausschuss des britischen Unterhauses hatte gefordert, homöopathische Medikamente nur noch zu erstatten, wenn die Wirksamkeit in randomisierten klinischen Studien belegt sei.

DZVhÄ-Vorsitzender Curt Kösters hält es zwar für „ein ehrenwertes Unterfangen, wenn das Parlament nichts mehr bezahlen will, was nicht evidenzbasiert ist“. Allerdings müsse dann die „konventionelle Medizin weitestgehend abgeschafft werden“, verweist Kösters beispielhaft auf die „unsichere Datenlage“ bei Grippeimpfungen, in der Chirurgie, der Psychotherapie sowie bei der Behandlung multimorbider Patienten.

„Belegt durch Doppelblindstudien ist immer nur der Idealfall einer Monotherapie, für die real existierende Polypharmakotherapie gibt es nur eine sehr geringe Evidenz“, so Kösters. Die Homöopathie sei eine Arzneitherapie, in der immer nur ein Wirkstoff zum Einsatz komme. Dafür gebe es eine Evidenz in Form von Studien.

Zudem verweist der DZVhÄ, dass der HTA-Bericht (Health Technology Assessment) der Schweizer Regierung zur Homöopathie von 2006 zu einem völlig anderen Ergebnis komme als die britische Untersuchung: Er bescheinige homöopathischen Arzneimitteln sowohl Wirksamkeit als auch Sicherheit. © hil/aerzteblatt.de

 

Beihilfe: Begrenzung der Heilpraktiker-Leistungen rechtswidrig
2009-11-18 / scoop.de
Kategorie: Homöopathie und Politik
 
 
 
Inhalt:
Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat mit Urteil vom 12. November 2009 entschieden, dass die Begrenzung der Beihilfe für Heilpraktiker-Leistungen rechtswidrig ist. Danach darf der Dienstherr nicht schematisch nur den Mindestsatz des im April 1985 geltenden Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker als beihilfefähig anerkennen, wenn dem Beamten Kosten für die Behandlung durch einen Heilpraktiker entstehen (Az. 2 C 61.08). 

Die Beihilfevorschriften sehen zwar vor, dass auch für die Leistungen der Heilpraktiker Beihilfe gewährt werden muss. Sie begrenzen die Beihilfefähigkeit aber auf Beträge, die in einer 1985 durchgeführten Umfrage unter den in der Bundesrepublik niedergelassenen Heilpraktikern als untere Grenze des durchschnittlichen Honorarrahmens ermittelt und seitdem nie fortgeschrieben worden sind. Diese Beträge entsprechen nicht den realen und angemessenen Gebührenforderungen der Heilpraktiker. Die Begrenzung führt bei der Behandlung erkrankter Beamter und ihrer Angehörigen durch Heilpraktiker praktisch zum Beihilfeausschluss. Hierin liegt ein nicht gerechtfertigter Widerspruch zur grundsätzlichen Entscheidung, Beihilfe auch für Heilpraktikerleistungen zu gewähren. Das Gericht hat die Bundesrepublik verpflichtet, über die Angemessenheit der Aufwendungen für Heilpraktikerleistungen unabhängig vom Mindestsatz erneut zu entscheiden.
 
 

International anerkannter Wissenschaftler Prof. Louis Rey, Lausanne, zeigt die mögliche Wirkungsweise der Homöopathie 

Wie Umfragen immer wieder bestätigen, erfreut sich die Homöopathie steigender Beliebtheit. Neueren Umfragen zu Folge kennen über 70% der Bundesbürger den Begriff "Homöopathie" und wünschen sich die Verfügbarkeit einer homöopatischen Behandlung. In Zeiten drastischer Sparmaßnahmen im Pharma- und Medizinbereich wird eine deutliche Zunahme der Nachfrage nach Homöopathie in Apotheken und Praxen bemerkbar. Dennoch bleiben viele Mediziner skeptisch, zumal die genaue Funktionsweise der homöopathischen Medikamente im Körper nicht geklärt ist. 

In den vergangenen Jahren stießen Chemiker bei Untersuchungen von Wasser immer wieder auf Phänomene, die frappant an die Herstellung von Homöopathika erinnern. Der Schweizer Chemiker Louis Rey hat nun nachgewiesen, dass Wasser gleichsam ein Gedächtnis für Stoffe hat, die ehemals in ihm gelöst waren. Charakteristische Messeffekte nach der sogenannten Thermolumineszenzmethode bleiben auch dann erhalten, wenn die Lösungen so weit verdünnt sind, dass eigentlich kein Molekül der gelösten Ausgangssubstanz mehr im Wasser seindürfte. Es zeigt sich daraus, dass auch in äußerst stark verdünnten Lösungen die Information der Substanzen gespeichert bleibt. 

Ein Beispiel gefällig? Betrachten Sie eine leere beschreibbare CD und eine, die bereits Ihre Lieblingsmusik gespeichert hat. Chemisch analytisch betrachtet sind beide aus der gleichen Menge Kunststoff und Metalllegierung hergestellt. Die Information der Musik können sie jedoch nicht chemisch analytisch nachweisen, sondern nur durch die gespeicherten Frequenzinformationen erleben. Ähnlich kann man sich die homöopathische Informationsspeicherung im Wasser vorstellen. 

An der Wiener Apothekerkammer beschäftigen sich Pharmazeuten, Mediziner, Biochemiker, Physiker und Psychologen in einem interdisziplinärem homöopathischen Arbeitskreis (IHAK) unter der Leitung von Frau Mag. pharm. Ilse Muchitsch mit der Erforschung der Wirkung von homöopathischen Arzneimittel. Das Ludwig-Boltzmann.Institut für Homöopathie arbeitet unter der Leitung von Univ. Prof. Dr. Michael Frass an wissenschaftlichen Studien, die die Wirkmechanismen der Homöopathie aufklären. 

Homöopathie wird weltweit als "DIE" Heilmethode der Zukunft betrachtet, da sie noch viele unerforschte Einsatzmöglichkeiten anbietet. Homöopathische Arzneimittel sind überdies relativ kostengünstig. Homöopathie bietet eine innovative Zukunftsperspektive für modernste Arzneimittelforschung auf dem Gebiet der Frequenzspeicherung. 

Haben Sie ein Handy? Läutet es genau in Ihrer Frequenz? Ist die Information in Sekundenschnelle da? Dann haben Sie die homöopathische Informationsspeicherung verstanden. 

Rückfragehinweis 

Univ.-Prof. Dr. med Michael Frass 
Ludwig Boltzmann Institut Homöopathie 
Tel.: +43 664 545 30 40 

Studie: Homöopathie bei hyperaktiven Kindern
European Journal of Pediatrics Eine Studie der KIKOM, der kollegialen Instanz für Komplementärmedizin der Universität Bern, und der Medizinischen Universitätskinderklinik Bern belegt die Wirksamkeit homöopathischer Medikamente bei Kindern mit dem Aufmerksamkeits-Defizit-Syndrom (ADS). Sie wurde nun im «European Journal of Pediatrics» publiziert. Die Befunde stehen damit im Gegensatz zur kürzlich publizierten Meta-Analyse vom Institut für Sozial- und Präventivmedizin der Universität Bern, das der Homöopathie einen Placebo-Effekt attestierte (Medienmitteilung vom 26.08.05). 

Die ADS-Symptome wie Hyperaktivität, Impulsivität, Schüchternheit oder Ängstlichkeit nehmen während der homöopathischen Therapie um 37 bis 63 Prozent ab, das Lernverhalten bessert sich und die positive Wirkung dauert langfristig an. Zu diesen Schlüssen kommt ein interdisziplinäres Forscherteam der Universität Bern unter der Leitung von Dr. med. Heiner Frei. Die Forscher hatten in den Jahren 2001 bis 2005 die Wirkung einer homöopathischen Behandlung von Kindern mit ADS untersucht. Nach einer neuropsychologischen und neurologischen Untersuchung an der Kinderklinik des Inselspitals Bern wurden Kinder mit eindeutiger ADS-Diagnose an einen homöopathischen Arzt weitergeleitet. Dieser suchte das individuell geeignete homöopathische Medikament aus. ADS-spezifische Veränderungen des kindlichen Verhaltens wurden während der Medikamenteneinnahme anhand eines ADS-Eltern- und Lehrer-ADS-Fragebogens detailliert aufgezeichnet. Bei 62 Kindern, die positiv auf das homöopathische Medikament reagiert haben, wurde in der Folge überprüft, ob ein Scheinpräparat (Placebo) dieselbe Wirkung wie das homöopathische Mittel erzielen konnte. 

Studie mit Doppelblind-Methode 

Die Daten wurden nach der Doppelblind-Cross-Over-Methode erhoben: Weder der Arzt noch die Eltern oder das Kind wussten, ob ein Placebo oder ein homöopathisches Mittel eingenommen wird. Nach sechs Wochen wurden die Mittel ausgetauscht. Patienten, denen ein Placebo verabreicht wurde, erhielten nun die geeignete homöopathische Substanz und umgekehrt. Auf Basis des Elternfragebogens wurde in mehreren Abständen das Ausmass der ADS-Symptomatik erfasst. Zusätzlich wurden die Kinder in regelmässigen Abständen von Neuropsychologen untersucht. 

Dank diesen positiven Resultaten weist der homöopathischen Behandlung von ADS-Patienten einen ähnlichen Stellenwert zu wie der Schulmedizin: «In der konventionellen Behandlung erhalten viele Kinder schulmedizinische Medikamente mit Substanzen, die auf die Psyche einwirken und oft Nebenwirkungen erzeugen können. Für Eltern von Kindern mit ADS-Symptomen stellt die Homöopathie hingegen eine wirksame, zweckmässige und risikofreie Alternative dar. Allerdings braucht die individuelle Mittelfindung gewöhnlich eine Einstellzeit von mehreren Monaten.» Ausserdem, so Frei, trage die homöopathische Behandlung zur Senkung der Kosten im Gesundheitswesen bei. 

Das Aufmerksamkeitsdefizitsyndrom (ADS) ist die am häufigsten diagnostizierte psychische Störung im Kindes- und Jugendalter. Drei bis fünf Prozent aller Kinder und Jugendlichen leiden an der Krankheit, welche die Familie und das soziale Umfeld stark beeinflusst. Kinder mit ADS werden häufig als Unruhestifter, Störenfriede, Schulversager, Aussenseiter oder Faulpelze wahrgenommen. In der Studie wurden von 2001 bis 2005 62 Kinder im Alter von 6-16 Jahren aufgenommen, bei denen die ADS-Diagnose gestellt worden war. Die Kontrollen des Langzeitverlaufs umfassten auch eine Elternbewertung und eine Lehrerbewertung. Der Unterschied zwischen Placebo und Verum war signifikant. Die im offen erhobenen Langzeitverlauf beobachteten neuropsychologischen Besserungen der visuellen Wahrnehmung, der Impulsivität und der Aufmerksamkeit erreichten gar hochsignifikante Werte. Auch die von den Eltern beobachteten Verbesserungen des allgemeinen, des sozialen und des Lernverhaltens waren hochsignifikant, ebenso die Abnahme psychosomatischer Symptome. In den Lehrerfragebogen zeigte sich lediglich eine signifikante Besserung des Verhaltens und ein Trend zur Besserung von Hyperaktivität/Impulsivität und Passivität. In der Gesamtbeurteilung der Eltern nahmen die Symptome auf dem sogenannten Conners Global Index von 19 Punkten zu Beginn auf 7 Punkte nach durchschnittlich 19 Monaten ab, was einer Besserung der wichtigsten ADS-Symptome von 63 Prozent entspricht und ebenfalls hochsignifikant ist. 

Kontaktpersonen: 

Dr. med. Heiner Frei
Kreuzplatz 6, 3177 Laupen
Tel. +41 (0)31 747 94 33 
Fax +41 (0)31 747 94 92
Email 

Dr. med. André Thurneysen 
Heimstrasse 25, 3018 Bern
Tel. +41 (0)31 992 54 45 
Fax +41 (0)31 991 62 13
Email 

Die vollständige Publikation kann auf der Website von Journal of Pediatrics heruntergeladen werden.
 

PKV muss Kosten beim Heilpraktiker übernehmen
2009-09-08 / finanz-experte.info
Kategorie: Homöopathie und Politik
 
 
 
Inhalt:

Einzig die naturheilkundliche Anerkennung zählt

Liegt bei einem Versicherten die naturheilkundliche Notwendigkeit einer Behandlung vor, so ist die private Krankenversicherung zur Übernahme der Kosten verpflichtet, entschied das Landgericht Münster am 17.11.2008 (AZ. 15 O 461/07). Eine fehlende wissenschaftliche Grundlage sei kein Grund zur Ablehnung der finanziellen Regulierung durch die Versicherung, hieß es weiter.

Der vorliegende Fall – hartnäckige Neurodermitis

Im vorliegenden Fall litt eine Patientin unter sehr starker Neurodermitis und hatte bereits einige schulmedizinische Behandlungen wie die Einnahme von verschiedenen Medikamenten und eine Spezial-Behandlung in einer Hautklinik hinter sich, die jedoch alle keiner Linderung mit sich brachten. Aus diesem Grund wand sie sich an eine Heilpraktikerin, die ihr durch eine Orthomolekular-Therapie helfen konnte. Da in den Versicherungsbedingungen der PKV stand, dass diese die Kosten für Behandlungen beim Heilpraktiker zu 60% übernimmt, sandte die Patientin dieser die Rechnungen zu. Der Krankenversicherer sprach der Behandlungsmethode jedoch die medizinische Notwendigkeit und einen entsprechenden wissenschaftlichen Wirkungsnachweis ab und verweigerte die Zahlung. Als Antwort darauf reichte die Patientin dann Klage beim Landgericht Münster ein, welches ihr Recht gab.

Das LG Münster gab der Klage statt – naturheilkundliche Anerkennung ausreichend

Das Landgericht folgte der Argumentation des Versicherers nicht und begründete dies damit, dass bei naturheilkundlichen Verfahren grundsätzlich die wissenschaftliche Begründung fehle. Der entscheidende Faktor hierbei sei jedoch die naturheilkundliche Anerkennung der Behandlungsmethode, die nicht bestritten werden könne, hieß es weiter. Eine medizinische Notwendigkeit habe zudem ebenfalls zweifellos vorgelegen, jedoch sei die Schulmedizin nicht in der Lage gewesen, hier eine Heilung herbei zuführen. Die Kosten für die wirksame Heilpraktiker-Methode seien zudem im vorher zugesicherten Umfang von 60% zu erstatten.

 
 

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